Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
Trotz der eindeutigen Deklaration des Herstellers als Einmal-Medizinprodukte werden diese in der Praxis oftmals wiederaufbereitet. In der Betreiberverordnung zum Medizinproduktegesetz ist festgelegt, dass "Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren durchzuführen sind". Wenn daher eine Schädigung beim Patienten durch ein wiederaufbereitetes Einmal-Medizinprodukt auftritt, so steht der Anwender und/oder Betreiber voll in der Verantwortung.
Eine Wiederaufbereitung ist nicht Bestandteil der vom Hersteller durchgeführten Konformitätsbewertung des Einmal-Medizinproduktes und kann daher von diesem auch nicht gewährleistet werden. Somit entfällt bei der Wiederaufbereitung die Herstellergarantie für das Einmal-Medizinprodukt.
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