Achtung :
Wichtiger Hinweis CE Kennzeichnungs-pflicht laut Medizinproduktgesetz!
CE-Kennzeichnung.
Damit eine Atemschutzmaske das CE-Kennzeichen mit vierstelliger Nummer, sowie die Kennzeichnung FFP2 tragen darf, muss sie die Prüfvorgaben der Europäischen Norm (EN)
149:2001+A1:2009 (entspricht DIN EN 149:2009-08) erfüllen. Dabei wird unter anderem die Filterleistung und der Dichtsitz der Maske geprüft. Auf den Masken müssen folgende Informationen
aufgedruckt sein:
Als Beispiel:
Lephick, KPM-3
EN 149:2001 + A1:2009 FFP2 NR
CE 2834 (die Nummer variiert, je nach Zulassungsbehörde (Notified Body)
Beschreibung
1 VPE enthält 40 Masken
Grössere Mengen auf Anfrage !
Endpreis, zzgl. Versandkosten2